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Assistenz
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Wörterbuch der Sozialpolitik: Der Begriff Assistenz wird häufig mit den Adjektiven »persönliche« oder »selbstbestimmte« ergänzt. Als Gegenteil gelten fremdbestimmte Betreuungsformen Behinderter.
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Assistenzbedarf
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Ergebnis einer individuellen und vom Leistungserbringer unabhängigen Abklärung des inhaltlich und zeitlich notwendigen Aufwandes zum Erbringen von behinderungsbedingten Assistenz(leistungen).
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Aufenthaltsort
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Während 60 Prozent der erwachsenen hilflosen Personen eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen, gilt die Hälfte der in IV-Wohnheimen betreuten Menschen mit Behinderungen nicht als hilflos; d.h. sie erfüllen die strengen Kriterien, wonach die betroffene Person dauernd und erheblich bei den alltäglichen Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, nicht.
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Bedarfsabklärungsbogen
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Das Assistenzbudget wird individuell bemessen. Der Abklärungsbogen soll dabei von allen Zweigen der Sozialen Sicherheit genutzt werden können.
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Bedarfsplanung IV-Wohnheime
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Während die meisten HE-BezügerInnen körperlich/organisch behindert sind, ist die Bedarfsplanung der IV-Wohnheime überwiegend auf Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen ausgerichtet.
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Budgetprinzip / Persönliches Budget
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Der Bedarf an persönlicher Hilfe sowie allfällig anderer einbezogener behinderungsbedingter Mehrkosten (z.B. Therapien, Hilfsmittel) wird vorgängig unabhängig vom Leistungserbringer abgeklärt und mit einem bestimmten Geldbetrag (Budget) festgelegt.
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Geldleistungen
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Diese werden dahingehend umschrieben, dass es sich um Leistungen der Versicherung handelt, «die nicht unter den Begriff der Sachleistung fallen.
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Qualität
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Qualität ist die Summe der Eigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich die KundInnen wünschen.
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Sachleistungen
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Darunter gelten im Sozialversicherungsrecht Dienstleistungen – etwa von Spitexorganisationen oder Krankenpfleger/innen – oder Sachen
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Subjektfinanzierung
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Der individuell ermittelte, möglicherweise einkommens-/vermögensabhängige Geldbetrag für Unterstützung wird der behinderten Person direkt aufs Konto überwiesen oder bar ausgezahlt.
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